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Freitag, 1. November 2013

Einreise- und Zollbestimmungen für USA

Gründe für einen FLORIDA-Besuch gibt es viele. Von alpin über mediterran bis tropisch ist jede Klimazone in den USA vertreten und jede bietet dem Besucher unzählige touristische Highlights landschaftlicher, kultureller und sportlicher Art.
Der derzeit günstige Euro-Dollar Wechselkurs lässt auch den Einkaufstourismus in Florida wieder boomen, da gerade in der Vorweihnachtszeit viele eine Kurzreise z.B. nach New York planen, mit der sie dem Alltagstrott entkommen wollen und gleichzeitig günstig ein Weihnachtsschnäppchen erwerben wollen.


Eine Einreise als europäischer Tourist ist relativ unkompliziert und auch kurzfristig zu erlangen, vor allem, wenn man als EU-Bürger das vereinfachte Online-Verfahren zur Visafreien Einreise Visa Waiver Program nutzt. Hier braucht vor Beginn der Reise lediglich eine gebührenpflichtige, so genannte ESTA-Genehmigung des US-Heimatschutzministeriums eingeholt zu werden. Die ESTA Anmeldung sollten Sie nur auf der original DHS.gov-Website machen - The Official website of the Department of Homeland Security. Bei anderen sogenannten Service-Seiten fallen unnötige Gebühren und Bearbeitungskosten an! Genaueres erfährt man über folgenden Link, der auch der Antragstellung dient und in deutscher Sprache verfügbar ist: https://esta.cbp.dhs.gov/esta/
In den meisten Fällen erfolgt die Bestätigung innerhalb von Minuten. Die ESTA-Genehmigung wird bei den Grenzübergängen und anderen Stellen elektronisch gespeichert und ist für 2 Jahre gültig. Sie berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 3 Monaten pro Einreise nach Amerika.
Wichtig: Tierische und pflanzliche Frischprodukte (Obst, Wurst, Gemüse) dürfen nicht eingeführt werden, Reiseproviant sollte also komplett aufgegessen werden und die Reste im Flugzeug verbleiben. Zur Durchsetzung dieser Regeln sind auf den Flughäfen oft auch Hunde im Einsatz, die solche Produkte recht effektiv erschnüffeln können. Wurstbrot, Äpfel, Orangen und Milchprodukte werden da ohne Ausnahme konfisziert. Erlaubt sind dagegen Gebäck, Käse und Süßigkeiten...
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